Einvernehmliche Scheidung

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen und außer der Scheidung und dem Versorgungsausgleich keine weiteren Auseinandersetzungen führen möchten, können Sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen lassen.

Diese ist auch mit nur einem Rechtsanwalt möglich, wenn einer der Ehegatten als Mandant festgelegt wird und der andere Ehegatte keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragt. Es besteht die Möglichkeit, dass für diesen Fall eine Kostenteilung vereinbart wird, so dass sich die Ehegatten die Gerichtskosten und die Kosten des einen Rechtsanwalts teilen.

Bitte beachten Sie, dass diese Art der Ehescheidung nur dann sinnvoll ist, wenn keine weiteren klärungsbedürftigen Streitpunkte zwischen den Ehegatten bestehen und tatsächlich nur die Durchführung der Ehescheidung und des Versorgungsausgleichs gewünscht wird. Sie können sich für eine einvernehmliche Scheidung entweder bei uns einen Termin geben lassen, oder online den nächsten Schritt vornehmen:


Eine reine Online-Scheidung ist (derzeit) nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, wir versuchen aber für unsere Mandanten, alle möglichen Vorbereitungsschritte online anzubieten, falls gewünscht. Sie können hier den von uns vorbereiteten Fragebogen ausfüllen und an uns zusammen mit einer Kopie Ihres Ehevertrages (falls vorhanden) und Ihrer Heiratsurkunde zusenden.

Auf Basis dieser Unterlagen können wir dann bereits den Scheidungsantrag für das Gericht fertigstellen und Ihnen zur Kontrolle und Bekanntgabe der zu erwartenden Kosten (Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren) zuleiten. Wir können dann eine telefonische Besprechung oder auch eine Video-Besprechung zu etwaig noch bestehenden Fragen durchführen, so dass Sie nicht persönlich in die Kanzlei kommen müssen, sollte Ihnen dies nicht möglich sein, oder Sie dies nicht wünschen.

 

Fragebogen

   
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