Familienrecht

Wenn es zur Trennung kommt, ergeben sich zahlreiche Fragen, die geklärt werden müssen.

Bei wem sollen die Kinder leben? Was wird mit der gemeinsamen Immobilie? Wer haftet für gemeinsame Schulden? Bekomme ich Unterhalt? Kommt es zur Scheidung? Gibt es auch Regelungen für nicht verheiratete Paare? Selbstverständlich stellen sich für jeden in dieser schwierigen Situation andere Fragen, für die Lösungen gefunden werden müssen.

Unmittelbar nach einer Trennung sollten Regelungen darüber gefunden werden, wer in der Ehewohnung bleibt. Hier ist daran zu denken, ob ggf. der Mietvertrag abgeändert werden muss, oder, wenn es sich um Eigentum handelt, ob eine Vereinbarung zu den Kreditraten gefunden werden sollte.

Es ist empfehlenswert, sich Gedanken über den Aufenthalt gemeinsamer Kinder zu machen. Sollen diese in der Ehewohnung wohnen bleiben, oder umziehen. Es gibt hier mittlerweile verschiedene Modelle (klassisches Modell, Wechselmodell, aber auch neue Formen wie Nestmodell), die gelebt werden können. Diese haben dann natürlich unterschiedliche Auswirkungen auf die zu klärenden Fragen des Kindergeldbezuges und des Kindesunterhalts.

Es können Regelungen zu Fragen des Umgangs mit den Kindern und zur elterlichen Sorge festgelegt werden.
Weiterhin sollte überprüft werden, ob Ehegattenunterhalt zu regeln ist. Hier gibt es im Grundsatz den Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung (Trennungsunterhalt) und nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt). Dieser Unterhalt kann bei uns berechnet und die erforderlichen Auskunftsansprüche geltend gemacht werden.

Wenn Immobilien oder weiteres Vermögen vorhanden sind, so ist eine Überprüfung des sog. Zugewinnausgleichs sinnvoll und oft wichtig für die weitere Frage einer Vermögensauseinandersetzung. Hier wird von den Mandanten oft der Weg einer gütlichen Gesamtlösung bevorzugt. Auch die Formulierung und Vorbereitung von notariellen Eheverträgen, durch die Ehegatten, aber auch nichtverheiratete Paare ihre Vermögensauseinandersetzung vertraglich regeln, gehört zu wichtigen Tätigkeiten in der Kanzlei.

Ich begleite Sie in allen Bereichen des Familienrechts von Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Kindes- und Ehegattenunterhalt, elterliche Sorge, Umgang, Abstammungsfragen, Hausratsteilung, Ehewohnungszuweisung und stehe Ihnen bei der Vorbereitung von Eheverträgen, insbesondere Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Seite.

   

 

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